Regeln

Teichordnung 

  • Fischen nur mit gültiger Lizenz.
  • Allgemeine Schonhakenpflicht (original Barbless Schonhaken).
  • Jeder Fisch ist sorgfältig zu behandeln.
  • Fische müssen so rasch als möglich zurückgesetzt werden.
  • Abhakmatten (Wanne) sind Pflicht.
  • Pro Rute darf nur ein Haken (Einfachhaken) montiert sein, alle anderen Montagen sind verboten.
  • Oberflächenfischen ist strengstens verboten.
  • Partikelfutter ist vor Ort erhältlich.
  • Lagerfeuer ist nur mit einer Feuerschale erlaubt.
  • Das Fischen mit Lebendködern, Blinkern oder Wobbeln ist verboten (ausgenommen Maden und Würmer).
  • Der Angelplatz ist unbedingt sauber zu verlassen.
  • Der Angelplatz muss beim Nachtfischen beleuchtet sein.
  • Für alle Angelarten sind ein geeigneter Unterfangkescher und eine Abhakmatte (Wanne) zwingend vorgeschrieben.
  • Kescher und Abhakmatte (Wanne) vor Gebrauch nass machen.
  • Fischen vom Boot ist nur nach Absprache erlaubt.
  • Ferngesteuerte Futterboote und Echolote sind nach Absprache mit dem Teichwart erlaubt.
  • Eltern haften für Ihre Kinder.
  • Für Diebstahl und Unfälle wird keine Haftung übernommen.
  • Fotografieren nur in Kniehöhe und über der Abhakmatte (Wanne) erlaubt.
  • Verstöße und Zuwiderhandlungen gegen unsere Fischereibestimmungen werden mit dem Lizenzentzug geahndet.
  • Feuerholz ist ausschließlich vom Teichwart zu beziehen und sofort zu bezahlen.
  • Das Grillen ist ausschließlich für 24h Karten Besitzern erlaubt.