Hubertusteiche Booking
Startseite
Unterkünfte
Über uns
Regeln
Teichordnung
Fischen nur mit gültiger Lizenz.
Allgemeine Schonhakenpflicht (original Barbless Schonhaken).
Jeder Fisch ist sorgfältig zu behandeln.
Fische müssen so rasch als möglich zurückgesetzt werden.
Abhakmatten (Wanne) sind Pflicht.
Pro Rute darf nur ein Haken (Einfachhaken) montiert sein, alle anderen Montagen sind verboten.
Oberflächenfischen ist strengstens verboten.
Partikelfutter ist vor Ort erhältlich.
Lagerfeuer ist nur mit einer Feuerschale erlaubt.
Das Fischen mit Lebendködern, Blinkern oder Wobbeln ist verboten (ausgenommen Maden und Würmer).
Der Angelplatz ist unbedingt sauber zu verlassen.
Der Angelplatz muss beim Nachtfischen beleuchtet sein.
Für alle Angelarten sind ein geeigneter Unterfangkescher und eine Abhakmatte (Wanne) zwingend vorgeschrieben.
Kescher und Abhakmatte (Wanne) vor Gebrauch nass machen.
Fischen vom Boot ist nur nach Absprache erlaubt.
Ferngesteuerte Futterboote und Echolote sind nach Absprache mit dem Teichwart erlaubt.
Eltern haften für Ihre Kinder.
Für Diebstahl und Unfälle wird keine Haftung übernommen.
Fotografieren nur in Kniehöhe und über der Abhakmatte (Wanne) erlaubt.
Verstöße und Zuwiderhandlungen gegen unsere Fischereibestimmungen werden mit dem Lizenzentzug geahndet.
Feuerholz ist ausschließlich vom Teichwart zu beziehen und sofort zu bezahlen.
Das Grillen ist ausschließlich für 24h Karten Besitzern erlaubt.